vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Ehestörers für die Kosten der Überwachung des untreuen Ehegatten (2)

SCHADENERSATZZRInfo 2003/138 Heft 6 v. 3.4.2003

( § 1295 Abs 1 ABGB ) Hat der Ehestörer die ehebrecherische Beziehung zwar gegenüber dem betrogenen Ehegatten zugestanden, aber zugleich erklärt, er werde den Ehebruch gegenüber Dritten abstreiten, so haftet er dem betrogenen Ehegatten für die Kosten der nachfolgenden Überwachung des untreuen Ehegatten durch einen Detektiv.

OGH 30.10.2002, 7 Ob 195/02f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!