( § 94 ABGB ) Optionsrechte (stock options) erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht, wenn dem Unterhaltspflichtigen daraus mangels Ausübung tatsächlich kein Einkommen zugeflossen ist.
OGH 22.10.2003, 3 Ob 296/02d
( § 94 ABGB ) Optionsrechte (stock options) erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht, wenn dem Unterhaltspflichtigen daraus mangels Ausübung tatsächlich kein Einkommen zugeflossen ist.
OGH 22.10.2003, 3 Ob 296/02d
