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Informationsrecht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/457 Heft 21 v. 4.12.2003

( § 178 Abs 1 ABGB ) Im Fall des fehlenden Kontakts reicht die Übermittlung von Schulzeugnissen und eines aktuellen Fotos für die Information des nicht obsorgeberechtigten Elternteils über Begabungen, Neigungen, Interessen und Schwächen seines Kindes nicht aus.

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