Mit der Verordnung des Bundesministers für Justiz, BGBl II 2003/506, ausgegeben am 31. 10. 2003, wurden die in der ADV-Form Verordnung 2002 vorgesehenen Formblätter für Mahnklagen und arbeitsrechtliche Mahnklagen ab 1. 11. 2003 modifiziert. Die bisher verwendeten Formblätter können noch bis 30. 4. 2004 bei Gericht eingebracht werden. Die Formblätter für Mahnklagen, arbeitsrechtliche Mahnklagen und Exekutionsanträge können in der aktuellen Fassung auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden (http://wwww.justiz.gv.at ).

