( § 292 Abs 2 EO ) Eine Zusammenrechnung ist auch im Fall einer beschränkt pfändbaren Geldforderung gegen einen ausländischen Drittschuldner zulässig. Allerdings muss auf die im Ausland bestehenden Pfändungsbeschränkungen Bedacht genommen werden; eine nach dem fremden Recht unpfändbare Forderung darf in die Zusammenrechnung nicht einbezogen werden.
OGH 21.08.2003, 3 Ob 3/03t

