( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Der Geldunterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil ist um jenen Betrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags zu vermindern, der die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bezweckt.
OGH 28.11.2002, 3 Ob 141/02k

