Verordnung des Bundesministers für Justiz über Formerfordernisse in mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführten gerichtlichen Verfahren sowie Erstellung von Erledigungen in gekürzter Form (ADV-Form Verordnung 2002 - AFV 2002), BGBl II 2002/510, ausgegeben am 23. 12. 2002: die AFV 2002 ist am 1. 1. 2003 in Kraft getreten; Formblätter nach der bisher geltenden ADV-Form Verordnung 1995 in der letztgültigen Fassung können noch bis einschließlich 30. 6. 2003 bei Gericht eingebracht werden.

