vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs gegen Dritte

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/318 Heft 15 v. 11.9.2003

( § 381 EO , § 382e EO , § 97 ABGB ) Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nach § 382e EO (Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten) können keine Anordnungen an Dritte erlassen werden. Steht die Ehewohnung im Eigentum einer Kommanditgesellschaft, deren alleiniger Komplementär ein Ehegatte ist, und folgt das Wohnrecht der Ehegatten aus dem Gesellschaftsvertrag, so kann dem Ehegatten mit einstweiliger Verfügung verboten werden, als Gesellschafter am Verkauf der Ehewohnung mitzuwirken. Auch gegen die KG besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn sie mit dem Ehegatten dolos zusammenwirkt, um dem anderen Ehegatten die Ehewohnung zu entziehen. Die Sicherung dieses Anspruchs kann jedoch nur über die Erlassung einer gesonderten (anspruchsgebundenen) einstweiligen Verfügung nach § 381 EO erfolgen, nicht im Rahmen der einstweiligen Verfügung gegen den Ehegatten nach § 382e EO .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!