vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erlöschen des Heiratsgutsanspruchs mit Beendigung der Ehe

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/272 Heft 13 v. 31.7.2003

( § 1220 ABGB ) Der Anspruch auf das Heiratsgut erlischt mit Beendigung der Ehe; daher kann er nur während aufrechter Ehe geltend gemacht werden.

OGH 29.04.2003, 1 Ob 61/03g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!