( § 176 ABGB , § 186 ABGB ) Die Aufhebung des Pflegeverhältnisses und die Übersiedlung des Kindes von den Pflegeeltern zu seiner leiblichen Mutter darf nur genehmigt werden, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Dabei sind die bisherige Situation und die Vor- und Nachteile, die die Veränderung für das Kind mit sich bringt, umfassend zu berücksichtigen.

