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Internationale Zuständigkeit, wenn die Planungsleistungen in einem anderen Staat als demjenigen, in dem sich das Bauwerk befindet, durchgeführt werden

JudikaturZRB 2026, 78 Heft 2 v. 21.7.2026

Deskriptoren: Internationale Zuständigkeit; Gerichtsstand.

Art 7 EuGVVO

Als Erfüllungsort des Vertrags zwischen den Streitteilen ist daher jener Ort anzusehen, an dem sich das Bauwerk der Klägerin befindet, auf das sich die (Planungs-)Leistungen der Beklagten bezogen.

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