Deskriptoren: Gewährleistung; Schadenersatz; Mangel; Stand der Technik; ÖNORMen.
§ 922 ABGB, § 933a ABGB, § 1298 ABGB, § 1313a ABGB
Gemäß § 933a Abs 1 ABGB kann der Übernehmer Schadenersatz fordern, wenn der Übergeber den Mangel verschuldet hat.Deskriptoren: Gewährleistung; Schadenersatz; Mangel; Stand der Technik; ÖNORMen.
§ 922 ABGB, § 933a ABGB, § 1298 ABGB, § 1313a ABGB
Gemäß § 933a Abs 1 ABGB kann der Übernehmer Schadenersatz fordern, wenn der Übergeber den Mangel verschuldet hat.