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Welche Eigenschaften gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung als gewöhnlich vorausgesetzt?

JudikaturZRB 2026, 73 Heft 2 v. 21.7.2026

Deskriptoren: Gewährleistung; Schadenersatz; Mangel; Stand der Technik; ÖNORMen.

§ 922 ABGB, § 933a ABGB, § 1298 ABGB, § 1313a ABGB

Gemäß § 933a Abs 1 ABGB kann der Übernehmer Schadenersatz fordern, wenn der Übergeber den Mangel verschuldet hat.

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