Der folgende Beitrag behandelt aktuelle und praktische Streitfragen in Bezug auf Bauwerke. Dazu gehört etwa die Zulässigkeit eines nachträglichen Superädifikats, eines Gesamt-Baurechts und die Beschränkung eines Baurechts auf Gebäude-Teile. Untersucht wird auch, ob und wann bei Zusammenfallen von Superädifikats- und Grundflächeneigentum eine Urkundenhinterlegung notwendig ist sowie ob eine gemeinsame Tiefgarage für mehrere Wohngebäude ein taugliches WEG-Objekt bildet und/oder dafür Kellereigentum begründet werden kann.

