vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wieder einmal: Verjährung

JudikaturHermann WenuschZRB 2025, 114 Heft 4 v. 30.12.2025

Deskriptoren: ÖNORM B 2110; Gewährleistung; Verjährung.

§ 1489 ABGB

Die Kooperationsverpflichtung der auf einer Baustelle tätigen Unternehmen umfasst auch Warn- und Kontrollpflichten. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht eine Warnpflicht nur im Rahmen der eigenen Leistungspflicht und der damit verbundenen Schutz- und Sorgfaltspflichten. Allein daraus, dass sich das Gewerk eines anderen Unternehmers nachteilig auf das eigene Gewerk auswirken kann, folgt noch keine Prüfpflicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte