Bauwerke sollen standsicher sein – das leuchtet wohl jedem ein. Dementsprechend lautet auch Pkt 1 („Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“) des Anhangs 1 der Verordnung (EU) Nr 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, der die „Grundanforderungen an Bauwerke“ enthält:

