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Praktische Fragen zu Baubewilligungen (Teil 13)

PraktischesWissenswertes und AktuellesGerhard CechZRB 2024, XXI Heft 2 v. 11.7.2024

Wann darf eine auf Widerruf erteilte Baubewilligung widerrufen werden?

Baubewilligungen gemäß § 71 Wr BauO können befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie genießen mit Ausnahme der Befristung oder der Widerrufsmöglichkeit denselben Bestandsschutz wie Baubewilligungen gemäß § 70 Wr BauO, sodass der Widerruf nicht willkürlich ausgesprochen werden darf, sondern nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen.11VwGH 31.7.2007, 2003/05/0054.

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