Wann darf eine auf Widerruf erteilte Baubewilligung widerrufen werden?
Baubewilligungen gemäß § 71 Wr BauO können befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie genießen mit Ausnahme der Befristung oder der Widerrufsmöglichkeit denselben Bestandsschutz wie Baubewilligungen gemäß § 70 Wr BauO, sodass der Widerruf nicht willkürlich ausgesprochen werden darf, sondern nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen.1