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Nachbarrechtliche Immissionen

PraktischesBau(Rechts)LexikonManuel HolzmeierZRB 2024, XXIII Heft 2 v. 11.7.2024

Unter Immissionen sind im vorliegenden Beitrag Einwirkungen auf ein Grundstück zu verstehen. Je nach Intensität und Art der Immission kann diese untersagt oder muss geduldet werden.

Unmittelbare Zuleitungen (bspw von Regenwasser) sowie grobkörperliche (bspw Fußbälle, umfallende Bäume, Gesteinsbrocken, Dachlawinen) oder gesundheitsgefährdende Einwirkungen müssen niemals geduldet werden.

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