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Wieder: CE-Kennzeichen und Gewährleistung

JudikaturHermann WenuschZRB 2024, 53 Heft 2 v. 11.7.2024

Deskriptoren: Gewährleistung; Irrtum; CE-Kennzeichen; Stand der Technik.

§ 377 UGB

Das bloße Unterbleiben einer Angabe über eine Eigenschaft in der CE-Leistungskennzeichnung des Herstellers begründet keinen Mangel.

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