Deskriptoren: Gewährleistung; Irrtum; CE-Kennzeichen; Stand der Technik.
§ 377 UGB
Das bloße Unterbleiben einer Angabe über eine Eigenschaft in der CE-Leistungskennzeichnung des Herstellers begründet keinen Mangel.Deskriptoren: Gewährleistung; Irrtum; CE-Kennzeichen; Stand der Technik.
§ 377 UGB
Das bloße Unterbleiben einer Angabe über eine Eigenschaft in der CE-Leistungskennzeichnung des Herstellers begründet keinen Mangel.