vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inspektionspflichten im Rahmen der Bauwerkshaftung

JudikaturZRB 2024, 24 Heft 1 v. 10.5.2024

Deskriptoren: Schadenersatz; Bauwerkshaftung; Inspektionspflicht.

§ 1319 ABGB

Nach der ständigen Rechtsprechung stellt § 1319 ABGB auf einen objektiven Sorgfaltsbegriff ab und normiert eine Gefährdungshaftung, von der sich der Besitzer nur durch den Beweis befreien kann, alle zur Abwehr der Gefahr erforderliche Sorgfalt aufgewendet zu haben. Die Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfaltspflicht setzt aber jedenfalls die Erkennbarkeit oder doch Voraussehbarkeit der Gefahr voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte