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Eine späte Kritik an OGH 1 Ob 520/84 – oder: Was bedeutet die Vereinbarung einer Rechnungs-Prüffrist?11Mit Dank für die Anregung an Dr. Christopher Fink, Rechtsanwalt in Imst.

AufsätzeIng. DDr. Hermann WenuschZRB 2024, 11 Heft 1 v. 10.5.2024

In der Baupraxis wird häufig eine Frist vereinbart, innerhalb derer der Bauherr die Rechnungen des Bauunternehmers zu prüfen hat. Es stellt sich die Frage, was die Rechtsfolgen sind, wenn ein Bauherr die vereinbarte Rechnungs-Prüffrist nicht einhält.

Deskriptoren: Anerkenntnis; Prüffrist; Beweislast; Rechnung.

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