Deskriptoren: Gewährleistung; Verjährung; Rechtsmangel; Sachmangel; zugesicherte Eigenschaft.
§ 933 ABGB
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Erkennbarkeit des Sachmangels keine Voraussetzung für den Beginn des Fristenlaufs, außer es wurden besondere Sacheigenschaften zugesichert.