Deskriptoren: Schadenersatz; Bodengutachten; Baubewilligung; Auflagen; Hangrutschung.
§ 914 ABGB, § 1304 ABGB
Für eine Verschuldensteilung ist die Pflichtverletzung der Beklagten den der Klägerin anzulastenden Sorgfaltswidrigkeiten gegenüberzustellen. Dabei ist kein Verschulden im technischen Sinne oder überhaupt rechtswidriges Verhalten gemeint, sondern eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern.