Eigentlich wird seit jeher die Diskussion geführt, wie bei einem Bauvorhaben Mehrkosten aufgrund von Erschwernissen zu ermitteln sind. Lange Zeit stand dabei im Fokus, ob der Grundsatz „Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ anzuwenden sei. Später hat sich dann die Diskussion auf Beweisfragen verlagert – zuletzt befeuert durch die Entscheidung OGH 6 Ob 136/22a, in der es um Erschwernisse durch COVID gegangen ist. Es wurde geurteilt, dass für die erfolgreiche Geltendmachung von Mehrkostenforderungen die Behauptung und der Beweis von konkret entstandenen Mehrkosten erforderlich ist – eine bloße „Fortschreibung“ aufgrund irgend welcher Lehrmeinungen reicht nicht.