Mobilität ist in der Bauwirtschaft seit jeher ein großes Thema. Oftmals können Arbeitnehmer nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren, weshalb auswärtigen Nächtigungen nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Nach den einschlägigen kollektivvertraglichen Bestimmungen besteht ein Anspruch auf eine angemessene Unterkunft, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat.