vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der hypothetische Parteiwille: „Guter Preis bleibt guter Preis ...“

EditorialHermann WenuschZRB 2023, 1 Heft 1 v. 12.4.2023

In der Baubranche wird immer wieder krakeelt „Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“, wenn es um die Höhe des zusätzlichen Entgelts geht, das dem Bauunternehmer aufgrund von Erschwernissen, die von der Seite des Bauherrn kommen, gebührt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!