vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abbestellung durch Konsumenten: § 27a KSchG und § 1168 ABGB

JudikaturZRB 2022, 63 Heft 2 v. 8.9.2022

Deskriptoren: Werkvertrag; Entgelt; Abbestellung; Ersparnis; Beweislast.

§ 27 KSchG, § 1168 ABGB

Grundsätzlich ist es nicht Sache des leistungsbereiten Werkunternehmers, der bei Unterbleiben der Werkausführung aus Gründen in der Sphäre des Bestellers seinen Werklohn einklagt, zu behaupten, dass er sich durch das Unterbleiben der Arbeit nichts erspart habe und auch nichts durch anderweitige Verwendung erworben habe, vielmehr ist es Sache des Bestellers, Einwendungen in dieser Richtung zu erheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte