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Bodenanker (Teil 1)

PraktischesBau(Rechts)LexikonHanna HenflingZRB 2021, IV Heft 1 v. 15.3.2021

Mit Ankern können Gegenstände an einem Platz gehalten, befestigt, miteinander verbunden, zusammengehalten udgl werden. MaW: Anker können (Zug-)Kräfte aufnehmen und verteilen. Dazu müssen sie aus „zugfesten“ Materialien bestehen. Überwiegend wird Stahl verwendet.

Anker erfüllen im Bauwesen verschiedene Funkionen:

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