Ein Kostenvoranschlag ist durch eine Zergliederung der mutmaßlichen Kosten unter ausführlicher Berechnung der einzelnen Ansätze nach Arbeitskosten, Materialkosten usw gekennzeichnet. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist grundsätzlich auch ein Entgelt zu entrichten. Im Verkehr mit Konsumenten gilt hingegen, dass ein Entgelt nur dann verlangt werden darf, wenn darauf vorab hingewiesen worden ist.