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Wofür haftet ein Prüfingenieur nach der Wr BauO?

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 35 Heft 1 v. 15.3.2021

Deskriptoren: Baubewilligung; Prüfingenieur; Amtshaftung; Organstellung.

AHG, Wr BauO

Für die Begründung einer Organstellung kommt es darauf an, ob eine Person (auch eine juristische Person) hoheitliche Aufgaben zu besorgen hat. Dann ist sie Organ – ungeachtet der Art des „Begründungsakts“ (Bestellung, Ernennung, Wahl, Vertrag), der Dauer (auch bloß vorübergehend oder für den einzelnen Fall), des zugewiesenen Verantwortungsgrads oder hierarchischen Rangs.

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