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Kriterien für die Haftung des Baustellenkoordinators

JudikaturZRB 2020, 135 Heft 4 v. 15.11.2020

Deskriptoren: Arbeitsunfall; Baustellenkoordinator; Arbeitnehmerschutz.

BauKG, § 7 ASchG

Durch die Vorschriften des BauKG soll den Gefahren begegnet werden, die aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeit von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmens entstehen.

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