Ein Gründerzeitgebäude ist um 36 cm höher als in der Baubewilligung angeführt. Muss diese Abweichung nachträglich bewilligt werden, bevor ein Dachgeschossausbau genehmigt werden kann?
Ein Gründerzeitgebäude ist um 36 cm höher als in der Baubewilligung angeführt. Muss diese Abweichung nachträglich bewilligt werden, bevor ein Dachgeschossausbau genehmigt werden kann?