PraktischesWissenswertes und AktuellesAndreas KaufmannZRB 2020, V Heft 2 v. 15.6.2020
Derzeit muss juristisch gesehen zwischen zwei Zeitpunkten bzw zwischen zwei, mittlerweile drei Verordnungen unterschieden werden:
Am 15.03.2020 wurde das COVID-19-Gesetz erlassen (BGBl I 12/2020).