Deskriptoren: Gebäudehaftung; Sorgfalt.
§ 1319 ABGB
Bei Gebäuden oder Werken, die von einer Vielzahl von Menschen betreten werden, die in den Straßenraum hineinragen oder die ihrer Art nach besonders anfällig für Witterungseinflüsse sind, sind besonders hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zu stellen.