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Die Erkundungspflicht des Geschädigten Nr 1

JudikaturHermann WenuschZRB 2020, 15 Heft 1 v. 15.3.2020

Deskriptoren: Schadenersatz; Verjährung; Erkundungspflicht.

§ 1293 ABGB, § 1294 ABGB, § 1295 ABGB

Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen.

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