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Sicherstellung im Rahmen einer Bau-ARGE. Eine Replik auf Philipp Setz, ZRB 2019, 115

AufsätzeChristoph WiesingerZRB 2020, 12 Heft 1 v. 15.3.2020

Setz hat die Ansprüche der Gesellschafter einer Bau-Arge auf eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB analysiert. Die Schlussfolgerung, dass bei einer Los-Arge der Anspruch auf Sicherstellung gegen die übrigen Gesellschafter besteht, ist meines Erachtens im Ergebnis allerdings nicht zutreffend.

Deskriptoren: Arge; Bau-Arge; Sicherstellung bei Bauverträgen.

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