Setz hat die Ansprüche der Gesellschafter einer Bau-Arge auf eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB analysiert. Die Schlussfolgerung, dass bei einer Los-Arge der Anspruch auf Sicherstellung gegen die übrigen Gesellschafter besteht, ist meines Erachtens im Ergebnis allerdings nicht zutreffend.
Deskriptoren: Arge; Bau-Arge; Sicherstellung bei Bauverträgen.