Deskriptoren: Nachbargrundstück; Gebäudeschäden; Schadenersatz; fiktiver Schaden; Eigentumsfreiheit; Überbauung; Schikane; Wertminderung; Feststellungsbegehren.
§ 364a ABGB, § 366 ABGB, § 1295 (2) ABGB
Der Schluss von bestimmten Tatsachen auf das Vorhandensein eines bestimmten Bewusstseins, eines bestimmten Willens oder einer bestimmten Absicht gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellungen.