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Auch ein festgestelltermaßen rechtswidriger Teilbebauungsplan begründet keine unvertretbare Rechtsansicht der Behörde und damit keinen Amtshaftungsanspruch

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2019, 123 Heft 4 v. 15.11.2019

Deskriptoren: Bauverfahren; Baubewilligung; Baubehörde; Bauordnung; Teilbebauungsplan; Verwaltungsverfahren; Bebauungsdichte; bauliche Ausnutzung; Bauplatz; Rettungsaufwand; Amtshaftung; rechtswidriges Verhalten; Bindungswirkung; vertretbare Rechtsansicht.

§ 1 K-BO 1996, § 25 K-GplG 1995, § 63 Abs 1 VwGG, § 11 Abs 1 AHG

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