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Einsichtnahme des Liegenschaftserwerbers in die Urkundensammlung bei Vorliegen eines Hinweises nach § 5 GBG führt nicht zur Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2019, 93 Heft 3 v. 1.9.2019

Deskriptoren: Dienstbarkeit; Reparaturservitut; Bauverbotservitut; Eintragungsprinzip; Einsichtnahmeobliegenheit; Grundbuch.

§ 4 GBG, § 5 GBG, § 481 ABGB

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