Deskriptoren: Abzugsteuer; Arbeitskräfteüberlassung; Bindungswirkung eines Haftungsbescheids.
§ 1361 ABGB, § 99 EStG
Nach stRsp umfasst die Bindung der Gerichte an die Bescheide der Verwaltungsbehörden nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Der Einwand, die Klägerin hätte gegen den Haftungsbescheid erfolgreich ein Rechtsmittel erheben können, ergibt sich aus der gegenüber der Beklagten fehlenden Bindungswirkung des Haftungsbescheids sowie aus § 1361 ABGB.