Deskriptoren: Bauhilfsarbeiter; Einstufung in einen KollV; Eisenbieger.
§ 5 KollV Bauindustrie/Baugewerbe
Das Lesen eines Bewehrungsplans und die anschließende Verlegung der Bewehrungen anhand desselben ist Kern der Beschreibung des Berufs des Eisenbiegers.