Deskriptoren: Verjährung; Schadenersatz; Schädigermehrheit; Quotelung.
§ 1302 ABGB
Aus § 1302 ABGB leitet die Rechtsprechung ab, dass mehrere Werkunternehmer, die mangelhaft geleistet haben, bei Unaufklärbarkeit der Verursachung solidarisch haften, wenn sich die einzelnen Anteile am Schaden nicht exakt abgrenzen lassen.