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Praktische Fragen zu Baubewilligungen (Teil 6)

PraktischesWissenswertes und AktuellesGerhard CechZRB 2019, I Heft 1 v. 1.3.2019

Sind Glasbausteine in einer Feuermauer als Wand oder als Fenster anzusehen?

Zur Grundstücks- bzw Bauplatzgrenze gerichtete Außenwände („Feuermauern“) sind als brandabschnittsbildende Wände auszubilden, um ein Übergreifen von Feuer auf andere Bauwerke zu verhindern. Abhängig von der Gebäudeklasse sind dafür unterschiedliche Anforderungen festgelegt.11Punkt 4 der OIB-Richtlinie 2 iVm der Tabelle 1b dieser Richtlinie. Die Herstellung von Öffnungen in Feuermauern ist bei Einhaltung der Brandschutzanforderungen22 Moritz, Bauordnung für Wien5 § 94 WrBauO. (zB durch Brandschotte) mit Zustimmung des Eigentümers der Nachbarliegenschaft zulässig.

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