Sind Glasbausteine in einer Feuermauer als Wand oder als Fenster anzusehen?
Zur Grundstücks- bzw Bauplatzgrenze gerichtete Außenwände („Feuermauern“) sind als brandabschnittsbildende Wände auszubilden, um ein Übergreifen von Feuer auf andere Bauwerke zu verhindern. Abhängig von der Gebäudeklasse sind dafür unterschiedliche Anforderungen festgelegt.1 Die Herstellung von Öffnungen in Feuermauern ist bei Einhaltung der Brandschutzanforderungen2 (zB durch Brandschotte) mit Zustimmung des Eigentümers der Nachbarliegenschaft zulässig.