Mit der am 29. Juni 2018 kundgemachten Novelle zur Bauordnung für Wien und noch mehr mit der am 22. November 2018 im Landtag beschlossenen weitergehenden Novelle1 beschreitet der Landesgesetzgeber juristisches Neuland. Es sollen einige Bestimmungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – genauer untersucht werden: