vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch ein Anerkenntnis bloß „dem Grunde nach“ kann konstitutive Wirkung haben

JudikaturMichael Müller , Theresia WelserZRB 2018, 147 Heft 4 v. 1.12.2018

Deskriptoren: Anerkenntnis; Vertrauenstheorie; Leistungsänderung; Störung der Leistungserbringung; Leistungsabweichung; Mehrkostenforderungen.

§ 915 ABGB, § 1375 ABGB, § 1168 ABGB

Das konstitutive Anerkenntnis ist eine Willenserklärung, die dadurch zustande kommt, dass der Gläubiger seinen Anspruch ernstlich behauptet und der Schuldner die Zweifel am Bestehen des behaupteten Rechts dadurch beseitigt, dass er das Recht zugibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte