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Praktische Fragen zu Baubewilligungen (Teil 5)

PraktischesWissenswertes und AktuellesGerhard CechZRB 2018, XIII Heft 3 v. 1.9.2018

Wer darf im Bauverfahren vor der Baubehörde und vor dem Verwaltungsgericht andere Personen vertreten?

Wie auch sonst in jedem Verwaltungsverfahren können sich die Parteien durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen.11§ 10 Abs 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG). Dies gilt auch vor dem Verwaltungsgericht.22§ 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG).

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