Wer darf im Bauverfahren vor der Baubehörde und vor dem Verwaltungsgericht andere Personen vertreten?
Wie auch sonst in jedem Verwaltungsverfahren können sich die Parteien durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen.1 Dies gilt auch vor dem Verwaltungsgericht.2