Deskriptoren: Schadenersatz; Schutzgesetz; Beweislast; Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers; Warnpflicht; Mitverschulden.
§ 39 GewO, § 1168a ABGB
Unbefugte, von der Gewerbeberechtigung nicht gedeckte Tätigkeiten, die ein fremdes Gewerbe betreffen, müssen unterbleiben.