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Zur Anwendbarkeit des FAGG bei „Zusatzaufträgen“ und zum Wesen des Einheitspreisvertrags

JudikaturHermann WenuschZRB 2018, 74 Heft 2 v. 1.6.2018

Deskriptoren: Einheitspreisvertrag; Nachtrag; Zusatz; Hauptvertrag ÖNORM B 2110.

FAGG

Mangels ausdrücklicher Erklärungen der Parteien zur Frage, ob äußerlich getrennte Verträge sachlich eine Einheit bilden sollen, ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln, ob ein derartiger Wille der Parteien angenommen werden kann.

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