„Ungerechtfertigte Bereicherung“ bezeichnet jede Vermögensverschiebung, für die es keinen Rechtsgrund gibt. Dabei setzt das Gesetz an der Bereicherung an – eine Entreicherung eines Anderen ist nicht zwingend erforderlich (wohl aber die Regel). Es spielt auch keine Rolle, ob den Bereicherten irgend ein Verschulden trifft (ist dies der Fall könnten unabhängig von bereicherungsrechtlichen auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden).